"Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt." Ludwig Wittgenstein
Therapieangebot
Dysphonie / Stimmstörung
Neurologische
Sprach- und Sprechstörung
Dysphagie / Schluckstörung
Facialisparese / Gesichtslähmung
Orofaciale Dysfunktion /
Myofunktionelle Störung
Phonetische oder Phonologische Artikulationsstörung
Näheres zum Therapieangebot finden Sie hier.
Impressionen
Schritte zur Therapie
1. Fachärztliche Verordnung (Überweisung)
- Ärztliche Diagnose
- Art der Behandlung (logopädische Therapie)
- Anzahl und Dauer der Einheiten (10x á 60 Minuten)
- Wünschen Sie einen Hausbesuch, muss dies bereits auf der Verordnung vermerkt sein.
2. Chefärztliche
Bewilligung
Muss vor der zweiten Therapieeinheit erfolgen, da es Voraussetzung für die anteilsmäßige Rückerstattung der Therapiekosten ist.
3. Persönliche Kontaktaufnahme
Die Terminvergabe erfolgt durch persönliche Vereinbarung. Zum Kontaktformular gelangen Sie hier.
Tarife
Als Wahltherapeutin orientieren sich meine Tarife nach den Empfehlungen des Verbandes für LogopädInnen OÖ. In der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Diagnostik, Therapie, Beratung) und indirekte Leistungen (Dokumentation, Therapieplanung) enthalten.
Logopädische Erstsitzung
60 min. Dauer
104,00 €
Logopädische Folgesitzung
60 min. Dauer
104,00 €
Logopädische Folgesitzung
45 min. Dauer
78,00 €
Logopädische Folgesitzung
30 min. Dauer
52,00 €
Hausbesuchspauschale
je Hausbesuch50,00 €
Amtliches Kilometergeld
je gefahrenen km
0,42 €
Kostenrefundierung
Als Wahllogopädin aller Kassen arbeite ich auf Refundierungsbasis. Nach Ende der Therapie, oder nach zehn Therapieeinheiten, erhalten Sie von mir die Honorarnote, welche Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken. Ihre gesetzliche Krankenkasse rückerstattet zwischen 50% und 70%. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese größtenteils den Rest des Honorars.
Terminabsage/ -verschiebung
Ich reserviere mir Ihren Termin nur für Sie. Bereits vereinbarte Termine können daher bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch, per SMS oder E-Mail abgesagt oder verschoben werden.
Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen oder Versäumen die Therapiestunde dennoch in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.
Bei zu spät kommen zur Therapie, kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden.
Sie haben weitere Fragen?
Kontaktieren Sie mich persönlich. Ich werde zeitnah auf Ihre Anfrage zurückkommen und mich bei Ihnen melden.